vfdb und DRZ arbeiten an Regelwerk – Aschenbrenner: Aktionsplan der Regierung schafft Perspektiven
DORTMUND Drohnen sind immer häufiger wertvolle Helfer in der Gefahrenabwehr. „Ob zur Erkundung von unübersichtlichen Einsatzstellen, bei Waldbränden oder bei der Suche nach vermissten Menschen – die Bandbreite der Möglichkeiten wird immer größer“, betonte der Präsident des Expertennetzwerks für Schutz, Rettung und Sicherheit (vfdb), Dirk Aschenbrenner, am Donnerstag in Dortmund. Derzeit arbeite das Deutsche Rettungsrobotik-Zentrum (DRZ) zusammen mit der vfdb an einem umfangreichen Regelwerk für den Umgang mit unbemannten Luftfahrzeugen. Ausdrücklich begrüßte Aschenbrenner den kürzlich verabschiedeten Aktionsplan der Bundesregierung „Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“. Damit werde ein guter Rahmen mit klaren Vorgaben geschaffen, um das breite Spektrum der Einsatzmöglichkeiten sinnvoll nutzen zu können. Gerade in der Gefahrenabwehr gehöre Deutschland international zu den führenden Ländern. „Mit dem Einsatz von Drohnen haben wir eine weitere Chance, uns als Innovationsstandort zu etablieren“, betonte der vfdb-Präsident.
Neben der vfdb gehört auch das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR) der Feuerwehr Dortmund zu den insgesamt 13 Projektpartnern, die den Aufbau des Deutschen Rettungsrobotik-Zentrums gestalten und vorantreiben. Das Projekt befindet sich in der ersten Phase, wird vom Bundesforschungsministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Forschung für die Zivile Sicherheit mit rund 12 Millionen Euro gefördert und vom IFR koordiniert.
Bereits in der Vergangenheit konnten am IFR zahlreiche nationale und internationale Projekte mit der Entwicklung von Technologien und Systemen zum Einsatz von Drohnen in der Gefahrenabwehr erfolgreich abgeschlossen werden. Als aktuelles Beispiel für die Arbeit nannte Aschenbrenner das durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Forschungsinitiative mFUND (Modernitätsfonds) geförderte Projekt „VISION“. Dabei geht es um Informationen, die durch vorausfliegende unbemannte Flugsysteme gesammelt und den Einsatzkräften zur Verfügung gestellt werden. „Die besondere Herausforderung ist hier die Automatisierung der Flugroutenplanung und Flugdurchführung incl. der Einbindung der Drohne in die Luftraumüberwachung (Stichwort „Kollisionsvermeidung“ z.B. mit anderen Flugsystemen). Die vorausfliegende Erkundungsdrohne kann den heranrückenden Einsatzkräften bereits auf der Anfahrt zur Einsatzstelle unter anderem Live-Bildmaterial und relevante Standortinformationen übermitteln. Am Ende des Projektes soll eine vollständige Einbindung des Gesamtsystems in Feuerwehrprozesse stehen“, so die stellvertretende Leiterin des IFR, Sylvia Pratzler-Wanczura.
Bei dem geplanten Regelwerk für die Verwendung von Drohnen in der Gefahrenabwehr geht es nach den Worten von DRZ-Geschäftsführer Robert Grafe unter anderem um die Definition technischer Standards. Dabei werde dargestellt, welche Drohnen-Typen für welchen Einsatzzweck zu verwenden sind. Vorgesehen seien auch ein Leitfaden für die Beschaffer und Vorgaben für die Schulung zum Umgang mit der Technologie.
„Die Möglichkeiten für die Verwendung von Drohnen sind noch längst nicht ausgeschöpft“, sagte Grafe. „Neben der Erkundung von Einsatzstellen und der Vermisstensuche ist zum Beispiel auch die Detektion an Einsatzorten mit Verdacht auf atomare, biologische oder chemische (ABC-) Stoffe mit entsprechender Sensorik möglich. Etwas Zukunftsmusik, aber durchaus denkbar ist auch der Transport bestimmter Hilfsmittel.“ Als interessantes Beispiel nannte Grafe auch den Abwurf von Rettungsringen per ferngesteuerter Drohne beispielweise bei Seenotfällen an der Küste. In manchen Ländern seien während der Coronakrise auch Drohnen zur Flächendesinfektion im Einsatz. Nicht grundsätzlich ausschließen will der DRZ-Geschäftsführer für die weitere Zukunft auch den Transport von Menschen.
Über allem aber müsse das Thema „Sicherheit“ stehen, betonen Aschenbrenner und Grafe. Auch das werde in dem Aktionsplan der Bundesregierung berücksichtigt. „Für uns gilt das nicht nur in besonders starkem Maße beim Betrieb in der Nähe von Flughäfen, sondern auch an Unglücksstellen, an denen Rettungshubschrauber im Einsatz sind“, so Grafe. „Hier muss es ebenfalls präzise Regeln und vor allem Kommunikation geben.“
An die Adresse der Politiker von Bund und Ländern gerichtet wies Aschenbrenner darauf hin, dass es weiterer Forschung bedürfe, um alle Potenziale dieser zukunftsweisenden Technologien auszuschöpfen. Dafür seien Förderprogramme erforderlich, die entsprechende Beschaffungen auslösen und unterstützen.
Quelle: vfdb