Referentenentwurf zur Notfallversorgung korrekturbedürftig

5.1.2026 – Das für den Rettungsdienst zuständige Referat der Vereinigung zur Förderung des
Deutschen Brandschutzes (vfdb) hält den Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Reform der Notfallversorgung für einen ersten guten und diskutablen Vorschlag,
in einigen Teilen jedoch für dringend korrekturbedürftig. Der Entwurf zielt
grundsätzlich auf eine umfassende Modernisierung der unterschiedlichen
deutschen Notfallstrukturen ab. So sollen beispielsweise Rettungsdienst (112)
und ärztlicher Bereitschaftsdienst (116117) digital vernetzt werden, um
Patienten besser zu steuern und die Qualität zu erhöhen.
Kritisch sieht die vfdb die Rolle eines möglichen künftigen, namentlich noch
nicht benannten Gremiums, das bei der Qualitätssicherung eine zentrale Rolle
einnehmen und Rahmenempfehlungen beschließen und fortentwickeln soll. Die
Bezeichnung „Rahmenempfehlung“, so die vfdb in einem Schreiben an das
Bundesgesundheitsministerium, sei irreführend. Die Regelung der Notfallrettung
müsse auch künftig ausschließlich in der Hand der Länder liegen und dürfe nicht
durch Vorgaben des Bundes festgelegt werden. Das Gremium dürfe in der
medizinischen Notfallversorgung keine verbindliche Gestaltungsrolle einnehmen.
Beanstandet wird, dass die Leistungserbringer der medizinischen
Notfallversorgung – Feuerwehren, Hilfsorganisationen und andere – neben den
paritätisch vertretenden Experten der Kostenträger und der Länder in dem
Gremium kein Stimmrecht haben sollen. Dies sei jedoch notwendig, um den
Rettungsdienst im Dreiklang der Durchführung, nämlich Kommunen,
Leistungserbringer und Kostenträger, abzubilden.

Quelle: vfdb