Haftungsmaßstabes bei einem Feuerwehreinsatz im Zuge der Brandbekämpfung mit perfluoroctansulfathaltigem Schaummittel

Zum Thema des Haftungsmaßstabes bei einem Feuerwehreinsatz im Zuge der Brandbekämpfung mit perfluoroctansulfathaltigem Schaummittel verweisen wir auf ein Urteil des BGH vom Juni 2018.

BGH_ Haftungsmaßstab bei einem Feuerwehreinsatz bei der Brandbekämpfung geklärt

Ausführliche Informationen und Beratung zum Thema bietet die Firma ILRT GmbH, Erfurter Str. 51, 44577 Castrop-Rauxel, Telefon 02305 4459643,

oder für Baden-Württemberg:

FH-Feuerschutz, Grombacherstr. 83, 75045 Walzbachtal, Tel.: 07203/925485,

 

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