Der Stadtfeuerwehrverband Bremerhaven fordert eine verbesserte Einstiegsbesoldung für die Berufsfeuerwehr und eine angemessenere Bezahlung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsa-nitäter. „Mit Blick auf die seit Jahren gewachsenen Anforderungen, auch im Rettungsdienst, und auf die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse ist eine signifikante Anhebung dringend geboten“, erklärt Vorsitzender Malte Hoheisel.
„Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung für den Einstieg bei der Berufsfeu-erwehr, es folgen die zweijährige Laufbahnausbildung und anschließend die integrierte drei-jährige Berufsausbildung zum Notfallsanitäter. Diverse Spezialausbildungen, wie beispiels-weise Tauchen, Höhenrettung oder Schiffsbrandbekämpfung, ergänzen den Ausbildungsrah-men. Wer eine gute Feuerwehr will, muss die Menschen, die sie bilden auch anständig bezah-len“, ergänzt Vorstandsmitglied Jörn Hoffmann.
Tag und Nacht im Einsatz für die Gesellschaft, physisch und psychisch stark gefordert – das charakterisiert das Anforderungsprofil der Beschäftigten im Feuer- und Rettungsdienst. Neue Aufgabenstellungen bei den Einsatzherausforderungen, aber auch die jüngst hinzugekom-mene dreijährige zusätzliche Berufsausbildung zum Beruf des Notfallsanitäters müssen sich in der Besoldung widerspiegeln.
Hoheisel: „Viele Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bekommen durch entsprechende ta-rifvertragliche Regelungen bundesweit schon heute mehr Geld für die hochwertige Leistung, in der ärztliche Maßnahmen vorausgesetzt werden. Wir müssen auch in Bremerhaven dort nachziehen, wenn wir gute Arbeit sichern wollen.“ Nach der dreijährigen Ausbildung zur Not-fallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter ohne zusätzliche feuerwehrtechnische Qualifikation findet eine tarifvertragliche Eingruppierung in EG8/EG9 analog den Besoldungsgruppen A8/A9 statt: „In Bremerhaven wird nach A7 eingestellt. Nach dem Grundsatz, dass Qualifikation Be-soldung rechtfertigt, müssen wir jetzt auch in der Seestadt handeln“, unterstreicht Hoffmann. „Es sei nicht hinnehmbar, dass Kompensationen – wenn überhaupt – dann über Zulagen statt-fänden: Diese stehen nicht im Zusammenhang mit der Qualifikation und werden auch nur bei Arbeitsleistung gezahlt – bei Fortbildungen, Urlaub oder Krankheit nicht.“
Hoheisel ergänzt, dass anders als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese Zulagen nicht bei der Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten Berücksichtigung fänden: „In Summe gibt es viele gute Gründe, tätig zu werden. Deshalb fordert der Stadtfeuerwehrverband die Bremerhavener Koalition aus SPD, CDU und FDP auf, entsprechend tätig zu werden und den Kameradinnen und Kameraden die Besoldung zuteilwerden zu lassen, die sie verdienen.“
Quelle: Stadtfeuerwehrverband Bremerhaven e.V.