Gewalt im Rettungsdienst

Ein Einsatzbeamter der Feuerwehr Bremerhaven wurde im April 2017 während eines Rettungsdiensteinsatzes so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste und bis heute nicht wieder dienstfähig ist.
Seine Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) und standen ihm vor Gericht bei. Am heutigen Tage sollte der Zivilprozess vor dem Landgericht Bremen gegen den Täter stattfinden. Dutzende Feuerwehrkolleginnen und Kollegen der Feuerwehren Bremen und Bremerhaven sowie der Freiwilligen Feuerwehr versammelten sich am Landgericht um dem Betroffenen beizustehen.
„Es darf nicht sein, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste immer wieder Opfer von Übergriffen werden. Neben Beschimpfungen und Beleidigungen nimmt die Anzahl der körperlichen Übergriffe immer mehr zu“ so Axel Seemann, Vorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft Bremen.
Durch die Einführung des §115 StGB wurden Feuerwehren und Rettungsdienste den Vollstreckungsbeamten gleichgestellt um hier eine rote Linie zu ziehen. „Wir fordern eine Nulltoleranz von Seiten der Ermittlungsbehörden. Es kann nicht angehen, dass Täter ungestraft davonkommen, wenn sie Helfer ins Krankenhaus befördern. Ein tätlicher Angriff sieht hier eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren vor.“ so Seemann weiter. „Wir würden uns wünschen, wenn dieses konsequent umgesetzt werden würde.“
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft wirbt seit mehreren Jahren mit der Kampagne „Respekt? Ja, bitte!“ aktiv gegen die Gewalt gegen Rettungskräfte. Ebenso die Bremerhavener Politik. Sie spricht sich in der „Blaulicht-Resolution“ für die öffentliche Ächtung von Aggression und Gewalt in jeglicher Form gegen Einsatzkräfte aus.
Die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehren im Land Bremen erwarteten gespannt die Eröffnung des Verfahrens. Leider musste die Verhandlung vertagt werden, da sich zuvor ein medizinischer Notfall im Gericht ereignet hatte. Doch das Gericht stellte zumindest fest, dass ein starkes öffentliches Interesse an diesem Verfahren hängt, somit wurde für den neuen Verhandlungstermin ein größerer Gerichtssaal angekündigt.
Quelle: DFeuG Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft Landesgruppe Bremen Landesgeschäftsstelle, René Dreimann

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.




eins × 1 =