Leitfaden für alle Brandschutzhelfer
Die Verantwortung für die Beschäftigten, die wirtschaftliche
Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine
angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum vorbeugenden
Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten
und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Ausbildung im Sinne der
technischen Regel für Arbeitsstätten
(ASR A2.2) ist die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung
(mindestens 2 x 45 Minuten) mit einer praktischen Übung (5-10 Minuten je
Person). Auf betriebsspezifische Besonderheiten ist zusätzlich
einzugehen.
Dieser Leitfaden gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus den folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“:
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Regelmäßige Unterweisung!
In jedem Unternehmen müssen die Beschäftigten regelmäßig, mindestens
einmal jährlich, über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen
Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen,
Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im
Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz)
unterwiesen
werden. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die
wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Aus dem Inhalt:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Titeldetails
- 44 Seiten. Softcover
- ISBN 978-3-609-69379-8
- 2018
- Erschienen bei ecomed Sicherheit
- 12,5 x 18,7 cm
www.ecomed-storck.de
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