Kampfmittelverdacht in Hannovers Stadtteil Ledeburg

17.03.2022

Kampfmittelverdacht in Hannovers Stadtteil Ledeburg
Auf einem Baufeld an der Kreuzung „Gretelriede“, Ecke „Innersteweg“ im Hannoverschen Stadtteil Ledeburg finden derzeit umfangreiche kampfmitteltechnische Sondierungen statt. Dabei wurde ein möglicher Verdachtspunkt lokalisiert, bei dem es sich um einen Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg handeln könnte. Des Weiteren dauert aktuell noch die Sondierungweiterer Bombenverdachtspunkte in unmittelbarer Nähe an. Zurzeit besteht keine
Gefahr für die Anwohnerinnen.

Der Kampfmittelverdachtspunkt befindet sich auf einem Baugrundstück an der Kreuzung „Gretelriede“, Ecke „Innersteweg“. Im Zuge bauvorbereitender Maßnahmen erfolgen derzeit großflächige technische Sondierungen, bei denen der Kampfmittelverdachtspunkt lokalisiert wurde. Um den Verdachtspunkt weiter untersuchen zu können, ist eine Freilegung des möglichen Bombenblindgängers erforderlich. Diese Freilegung ist zwingend mit einer Evakuierungsmaßnahme unter Einhaltung eines Sicherheitsradius von 1.000 Meter verbunden. Anteilig betroffen von diesem Sicherheitsradius sind auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse rund 6.500 Einwohnerinnen in den Stadtteilen Ledeburg, Leinhausen, Burg und Hainholz.

Als Termin für die weiteren Untersuchungen und eine eventuelle Kampfmittelbeseitigung sowie die damit verbundene Evakuierung des Sicherheitsbereichs wurde vom KBD und der Landeshauptstadt Hannover als zuständige Gefahrenabwehrbehörde Donnerstag, der 31.03.2022, festgelegt.
Bei Luftbildauswertungen des KBD im nahen Umfeld des betroffenen Baugrundstückes haben sich bei der durch die städtische Feuerwehr koordinierten systematischen Gefahrenerforschung zudem zwei weitere Verdachtspunkte ergeben, die ebenfalls technisch sondiert werden müssen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten beeinflussen möglicherweise den einzurichtenden Sicherheitsradius. Weitere Informationen zu den am 31.03.2022 geplanten Maßnahmen werden in der 12. Kalenderwoche erfolgen. Über die weiteren Untersuchungen der Verdachtspunkte und die damit verbundene
Evakuierung sollen dann alle im gültigen Sicherheitsbereich betroffenen Haushalte 17.03.2022

Quelle: BF Hannover, Fachbereich Feuerwehr Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit