Änderung des Rettungsdienstgesetzes

13.12.2022 – Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen.

„Ich bedanke mich bei Innensenatorin Iris Spranger für ihre Tatkraft in dieser wichtigen Angelegenheit“, sagt Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen. Er ergänzt: „Die nun angestrebte Änderung des Rettungsdienstgesetzes wird dringend benötigt. Eine Änderung, um der Berliner Feuerwehr und ihren Partnern in der Notfallrettung mehr Flexibilität und somit ein Stück Entlastung zu verschaffen. Heute ist ein guter Tag, an dem uns zugegebenermaßen ein Stein vom Herzen fällt. Es bedarf jedoch dringend noch weiterer Schritte, um die Situation im Rettungsdienst nachhaltig zu verbessern.“

Dem Rettungsdienst soll es durch die Gesetzesänderung nunmehr ermöglicht werden, in Zukunft flexibler auf besondere Auslastungsszenarien, wie zum Beispiel Personalmangel, größere Schadenslagen oder Pandemien reagieren zu können. So wird es möglich sein, Einsatzmittel vorübergehend anders zu besetzen als in der Vergangenheit. Eine solche Ausnahme darf allerdings nur befristet vorgenommen werden und bedarf einer Begründung.


Quelle: Pressestelle, Berliner Feuerwehr