Brand im Treppenraum eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Grone

5.01.2023 – Am Donnerstagmorgen brannten im Treppenraum eines Apartmenthauses Sperrmüll, Elektroschrott und sonstiger Unrat. Durch starke Verrauchung des Treppenraumes und anliegender Flure waren die anwesenden Bewohner*innen in den ihren Wohnungen gefangen. Der Brand konnte schnell abgelöscht werden, verletzt wurde niemand.

Die Kräfte der Feuerwachen Süd und Sartorius der Berufsfeuerwehr Göttingen sowie die Ortsfeuerwehr Grone und der Rettungsdienst wurden um 07:40 Uhr zu einem Brand in der Sollingstraße im Stadtteil Grone alarmiert. Dort standen im Treppenraum eines Apartmenthauses Sperrmüll, Elektroschrott und sonstiger Unrat in Flammen. Der Brand führte zu einer starken Rauchentwicklung, wodurch auch angrenzende Flure und teilweise Apartments verraucht wurden. Durch den Rauch war der Fluchtweg aus den Apartments ins Freie abgeschnitten. Mehrere Bewohner*innen machten auf den Balkonen auf sich aufmerksam.

Die Bewohner*innen wurden angewiesen, die Wohnungstüren geschlossen zu halten und Balkone aufzusuchen. Die Brandbekämpfung wurde mit einem C-Rohr im Innenangriff vorgenommen und parallel mit Hilfe von Druckbelüftungsgeräten eine Entrauchung eingeleitet. Die Brandbekämpfungsmaßnahmen zeigten schnell Erfolg. Aufgrund der leichten Verrauchung mehrerer Apartments wurde im Anschluss das gesamte Gebäude auf Verrauchung kontrolliert.

Durch das behutsame Verhalten der Bewohner*innen, welche sich nicht in verrauchte Bereiche begaben, konnte ein Personenschaden verhindert werden. Die Polizei hat Ermittlungen zur Brandursache eingeleitet. Die Feuerwehr Göttingen war mit insgesamt 29 Einsatzkräften im Einsatz.

In diesem Objekt wurden große Mengen brennbarer Stoffe im Treppenraum gelagert, welche gebrannt haben. Zudem wurden durch Keile gewaltsam offengehaltene Rauchschutztüren zu den Fluren festgestellt, wodurch auch die Verrauchung einzelner Apartments erfolgen konnte. Die Feuerwehr weist darauf hin, dass Treppenräume frei von mobilen Brandlasten gehalten werden müssen und Türen mit Brand- oder Rauchschutzfunktion nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen. Andernfalls besteht im Brandfall Lebensgefahr für alle Personen, welche auf diese Fluchtwege angewiesen sind.

Quelle: BF Göttingen, Florian Günther